Neben einem gesetzlichen Mindestlohn gibt es in manchen Bereichen auch den Branchenmindestlohn. Das gilt auch für das Maler- und Lackiererhandwerk. Festgelegt wurde dieser Branchenmindestlohn zwischen den Tarifparteien IG Bau und Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz. Seit Ende 2016 gilt der ausgehandelte Mindestlohn für Maler und Lackierer – auch für Betriebe des Branche, die nicht tarfigebunden sind. Der Tarifvertrag beinhaltet, die stufenweise Anhebung des Mindestlohns.
Staffelung des Branchenmindestlohns
Zuletzt war der Branchenmindestlohn zum 1. Mai 2017 gestiegen. In diesem Jahr (Stichtag 1. Mai) stiegt der Lohn für Ungelernte (Mindestlohn I) von 10,35 Euro auf 10,60 Euro. Für Gesellen bzw. Arbeitnehmer, die Facharbeiten ausführen (Mindestlohn II) im Westen (inkl. Berlin) von 13,10 Euro auf 13,30 Euro und im Osten wird der Mindestlohn II von 11,85 Euro auf 12,40 Euro angehoben.
Hinterlassen Sie einen Kommentar