Ab Oktober 2018 ändert sich das Verfahren der Ausschreibungen für Malerarbeiten im öffentlichen Bereich. So ist es nun auch kleinen Unternehmen möglich unkompliziert an diesen Ausschreibungen zu beteiligen.
Schaut man sich das jährliche Auftragsvolumen an, stellt man schnell fest, dass der Staat mit Bund, Ländern und den Kommunen der größte Arbeitgeber in Deutschland ist. Aktuell gibt es ca. 30.000 Dienstleister, die am Vergabeverfahren mit teilnehmen. Hierbei ist es egal, ob Stadtverwaltung, Amt, Hochschulen oder auch Ausbildungswerkstätten für behinderte Menschen – alle sind dazu berechtigt öffentliche Aufträge in den unterschiedlichen Branchen und Gewerken zu vergeben. Hinzu kommen auch private Unternehmen wie Energie-/Verkehrs- oder Wasserunternehmen, die den gleichen Vergaberecht unterliegen.
Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber zur E-Vergabe
Doch egal ob nun Behörde oder privates Unternehmen – alle vereint die Verpflichtung zur E-Vergabe, die ab Oktober 2018 eintritt. Somit müssen sich früher oder später müssen sie alle die EU-Vergaberichtlinie 2014/24 (RL 2014/24/EU) umsetzen. Dazu kommt die (noch) nicht final geklärte Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung auf Länderebene.
So nimmt man als Unternehmen an der E-Vergabe teil
Bisher waren die Unternehmen es gewöhnt, dass sie sich per Post um öffentliche Aufträge bewerben. Durch die Regelung der EU-Vergaberichtlinie müssen sie sich aber dann vollständig auf eine elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren umstellen, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt. Dafür gibt es verschiedene Websites, die solche Ausschreibungen für Malerarbeiten anbieten. Zum Beispiel:
Macht die Teilnahme an der E-Vergabe auch für kleine Unternehmen Sinn?
Diese Frage ist ganz klar mit ja zu beantworten. Wichtig dabei ist nur, dass man internetaffine Mitarbeiter hat und Interesse am geschäftlichen Erfolg. Neben dieser Affinität sollte der Mitarbeiter auch noch Kenntnisse im Vergaberecht haben. Dann steht auch kleinen Unternehmen nichts mehr im Weg.
Denn jeder der einen Handwerksbetrieb führt, egal ob groß oder klein, muss die betriebswirtschaftlichen Grundlagen beherrschen. So kann auch ein kleineres Unternehmen passende Kalkulationen für mögliche Aufträge erstellen. Dann wird das Ganze nicht auf dem Postweg verschickt, sondern fast wie ein E-Mail-Anhang über die E-Vergabeplattform an den öffentlichen Auftraggeber übermittelt.
Wer nun Sorge haben sollte, dass das elektronische Verfahren in Bezug auf Datenschutz und Korruptionsmöglichkeiten nicht so sicher ist, braucht keine Angst haben. Denn die E-Vergabeplattformanbieter und sicherungstechnische Zertifikate und Verschlüsselungsalgorithmen bieten einen hohen Schutz an. Zudem konnte bei früher stattfindenden Postsendungen auch niemand die Unterlagen ständig begleiten.
Wenn man als kleines Unternehmen den Mitarbeitern noch keine größeren Projekte zutraut, bieten sich natürlich immer auch Weiterbildungen und Schulungen an. Da diese Thematik auch uns sehr beschäftigt, bieten wir in unserem Schulungszentrum verschiedene Optionen an.
So zum Beispiel den Einführungskurs in Spritztechnik und den “Spray & Play”-Day, bei dem verschiedene Geräte testen kann. Hier findet ihr weitere Informationen zu dem Kurs sowie die nächsten Termine. Außerdem sind für die zweite Jahreshäfte 2018 weitere Kurse zu den Themenfeldern Auftrag von Lack im Spritzverfahren von HVLP bis zum Airless-Verfahren sowie ein Spezialkurs zur maschinellen Verarbeitung von Spachtelmasse geplant. Die Vorbereitung hierzu laufen bereits. Zu allen Fragen rund um die Airless Discounter Akademie und den durchgeführten Schulungen stehen Euch gern unter Tel. 030/22015436, per Mail über unser Kontaktformular oder direkt in unserem Service-Stützpunkt zur Verfügung.
[contact-form][contact-field label=”Name” type=”name” required=”true” /][contact-field label=”E-Mail ” type=”email” required=”true” /][contact-field label=”Website” type=”url” /][contact-field label=”Nachricht” type=”textarea” /][/contact-form]
Hinterlassen Sie einen Kommentar