Wenn man ein Silo oder ähnliche Anlagen bauen möchte, müssen gewisse Regularien erfüllt werden. Die wollen wir in diesem Beitrag bestmöglich aufzeigen und erläutern. Allerdings wird in der Literatur immer darauf hingewiesen, dass man sich von Beginn an eines Neubaus oder wenn man Änderungen vornimmt immer direkt an seine zuständige Kreisbehörde wendet.

Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen – kurs JGS-Anlagen

Die JGS-Anlagen befassen sich mit den Themen rund um das Lagern und Abfüllen von

  • Wirtschaftsdünger (Gülle, Festmist, Jauche)
  • tierische Ausscheidungen nicht landwirtschaftlicher Herkunft
  • Flüssigkeiten, die während der Herstellung oder Lagerung von Gärfutter anfallen und überwiegend aus Wasser, Zellsaft, org. Säuren und Mikroorganismen, sowie Regenwasser bestehen (Silagesickersaft)
  • oder Silage oder Siliergut, sowie hierbei Silagesickersaft anfällt

Sollte man als Silos oder ähnliche Anlagen nutzen, ist man von diesen Auflagen betroffen. Daraus folgt, dass man einer Anzeigepflicht bei der fachkundigen Stelle für Wasserrecht der Kreis- oder Stadtverwaltung nachkommen muss. Das gilt bei einer Errichtung, Stilllegung und wesentlichen Änderungen von

  • Gülle-/Jauchelager >500m³
  • Sickersaftbehälter >25m³
  • Festmist-/Siliergutlager >1.000m³

Außerdem unterliegen diese Anlagen auch einer Prüfpflicht durch Sachverständige, die von der zuständigen Kreisbehörde gestellt werden. Zu guter Letzt ist ein Leckageerkennungssystem erforderlich, sobald man mehr als 25m³ Lagervolumen flüssiger Stoffe (Jauche, Gülle, Sickersaft) hat. Ausnahme gibt es bei Kanälen unter Ställen außerhalb von Schutzgebieten mit Anstauhöhe von maximal 1,0 Meter bei Rinderhaltung und 0,75 Meter bei Schweinehaltung.

Neben den JSG-Anlagen gelten auch noch die Arbeitsblätter TRwS 792 und TRwS 793-1 sowie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). All diese Bestimmungen wurden von der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) in einem Buch “Arbeitsblatt DWA-A 792 Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) – Jauche-, Gülle und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)” zusammengefasst.

Arbeitsblatt DWA-A 792

Arbeitsblatt DWA-A 792

Dieses ist im Internet unter der ISBN 978-3-88721-659-7 zu finden.

Wie sollte das Farbspritzgerät zur Beschichtung von Silos ausgestattet sein?

Neben den gesetzlichen Aspekten sollte man sich auch mit der Art und Weise beschäftigen wie man Silos richtig beschichtet. Als Beispiel kann man dieses Video nehmen. Zu den passenden Geräten findet ihr dort auch detaillierte Informationen – hier klicken!

Bei großen Siloanlagen empfiehlt sich der Einsatz einer Schlauchverlängerung. Die meisten Farbspritzgeräte sind werksseitig mit 15m Hochdruckschlauch ausgestattet. Ein längerer Schlauch von 30 oder 45m erlaubt mehr Flexibiliät und Bewerbungsfreiheit beim Farbauftrag. Mit ausreichend Schlauchlänge kann man das Spritzgerät auch bei großen Siloanlagen zentral aufbauen. Von dort aus kann man mit der Schlauchverlängerung das gesamte Silo mit Silolack beschichten. Außerdem wird im Video mit einer Spritzlanze gearbeitet, um die Silowände ohne Leiter oder Gerüst beschichten zu können. Der Einsatz einer Lanze ermöglicht in diesem Fall schnelles Arbeiten ohne Unterbrechung beim Umstellen der Leiter oder des Gerüstes. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Auswahl der passenden Düse zum Silolack. Bei zu kleiner Düse kommt es ständig zu Verstopfungen, bei zu großer Düse kann das Spritzbild sehr ungleichmäßig werden.

Neben diesem Thema haben wir auch Beiträge, die geeignetes Material sowie die Optionen der der Silobeschichtung genauer vorstellen. Diese findet ihr hier:

Zur ausführlichen Beratung zum Thema Silobeschichtung stehen wir Ihnen gern unter Tel. 030/22015436 oder per Mail über unser Kontaktformular zur Verfügung.

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