Inhaltsverzeichnis
Immer wieder zum Jahresende stellt sich die Frage, ob und wann man als Firma Investitionen in neue Technik wie Airless Spritzgeräte tätigen sollte. Als erstes Entscheidungskriterium sollte dabei natürlich die Notwendigkeit und der Bedarf stehen. Nicht ganz unwesentlich ist aber auch die steuerliche Wirksamkeit von Investitionen und das Timing bei der Anschaffung. Deshalb sollten Malerbetriebe bei der Neuanschaffung von Airless Farbspritzgeräten die steuerliche Abschreibung für die geplanten Ausgaben auch immer im Auge behalten.
Wann ist ein Airless Farbspritzgeräte nach AfA steuerlich abgeschrieben?
Grundlage zur Bestimmung von Abschreibungsfristen ist die AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig des Maler- und Lackierhandwerks. Die Abkürzung AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Gemeint ist damit die Wertminderung von Anlagevermögen in einem Unternehmen und deren steuerliche Auswirkungen.
Unter Punkt 3.1.1 der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig des Maler- und Lackierhandwerks ist die Kategorie Airlessgeräte, Hochdruck- und Niederdruckgeräte vermerkt. Die Abschreibungsfrist für Wirtschaftsgüter dieser Kategorie beträgt 5 Jahre oder auf das Jahr gerechnet 20% des Anschaffungswerts.
Wie läuft die Abschreibung wenn ich mir ein Farbspritzgerät anschaffe?
Zur Veranschaulichung der Abschreibungsregeln hier eine Darstellung am Beispiel des Malerbetriebs Meyer. Der Betrieb von Maler Meyer wächst und es kommen zunehmend größere Aufträge zur Sanierung von Fassaden und auch im Bereich Spachtelmasse dazu. Deshalb möchte Herr Meyer ein großes Airlessgerät zur Verarbeitung von Spachtelmasse anschaffen.
Als Beispiel eine Graco Mark VII Procontractor zum Preis von 6771,10€ inkl. MwSt.
Anschaffung (brutto) inkl. 19% MwSt. – 6888,91€
Anschaffung (netto) excl. 19% MwSt. – 5789,00€
Die Abschreibung der Anschaffungssumme (netto) von 5789,00€ erfolgt über 5 Jahre. Maler Meyer entscheidet sich für die Anschaffung des Spritzspachtelgerätes im Dezember 2024. Die steuerliche Abschreibung nach AfA erfolgt in den folgenden Jahren:
- 2024: 1157,80€
- 2025: 1157,80€
- 2026: 1157,80€
- 2027: 1157,80€
- 2028: 1157,80€
Die Summe von 1157,80€€ wird jährlich mit der Abschreibung vom zu versteuernden Gewinn des Malerbetriebs Meyer abgezogen und die Steuerzahlung darauf entfällt. Der individuelle steuerliche Vorteil hängt dann vom jeweiligen Steuersatz ab. Der Höchststeuersatz bei der Einkommenssteuer liegt bei 42%. In diesem Fall würde also eine Steuerersparnis von insgesamt 2431,38€ durch die Anschaffung der Graco Mark VII entstehen.
Ab 2028 wäre das vom Malerbetrieb Meyer angeschaffte Airlessgerät vollständig steuerlich abgeschrieben. Aus steuerlicher Sicht könnte also die Anschaffung eines neuen Airlessgerätes im Jahr 2029 sinnvoll erscheinen.
Wann sollte ich mir ein Farbspritzgerät aus steuerlicher Sicht anschaffen?
Bei der Anschaffung eines Farbspritzgerätes sollten mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Hier eine kurze Übersicht:
- Wirtschaftlichkeit
- Steuerliche Abschreibung
- Weitere Faktoren
1. Wirtschaftlichkeit bei der Anschaffung eines Airlessgerätes
In erster Linie sollte ein Farbspritzgerät dann angeschafft werden, wenn ausreichend Aufträge da sind. Damit das Spritzgerät wirtschaftlich gut einsetzt werden kann. Dann lässt sich damit ein wirtschaftlicher Mehrwert erzielen und die Anschaffung eines Airless Farbspritzgerät ist aus unternehmerischer Sicht gerechtfertigt. Zur genauen Berechnung kann man die Anzahl der Nutzungstage eines Spritzgerätes, die Einsparungen durch schnelleres Arbeiten und die Abwicklung größerer Projekte berücksichtigen.
2. Steuerliche Abschreibung
Am Beispiel des Malerbetriebes Meyer wurde die Steuerersparnis kalkuliert. Unter Annahme des Höchststeuersatzes ist eine Steuerersparnis von bis zu 42% möglich. Bei einem geringeren Gewinn des Malerunternehmens, fällt aber auch die Steuerersparnis niedriger aus.
3. Weitere Faktoren
Es gibt weitere Faktoren, die für die Anschaffung eines neuen Farbspritzgerätes sprechen. Diese Faktoren greifen vor allem, wenn man ein Farbspritzgerät nutzt das 5 Jahre oder älter ist. 5 Jahre nach der Anschaffung ist ein Farbspritzgerät vollständig steuerlich abgeschrieben. Zur Nutzung des steuerlichen Vorteils wäre also die Anschaffung eines Neugerätes nach 5 Jahren sinnvoll. Als weitere Faktoren sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
- Kosten Wartung- und Reparatur
- Garantie
- Wirkung beim Kunden
- Zuverlässig- und Leistungsfähigkeit
Ältere Spritzgeräte haben ähnlich wie Autos einen höheren Wartungs- und Reparaturaufwand. Neben dem steuerliche Vorteil sprechen also auch die laufenden Kosten von Wartung und Reparatur für die Anschaffung eines neuen Spritzgerätes nach 5 Jahren. Ein Neugerät bietet zudem auch wieder Garantieleistungen des Herstellers oder Händlers. Die Aussen- und Werbewirkung beim Kunden mit einem neuen und modernen Spritzgerät zu arbeiten ist ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Zudem haben neuere Farbspritzgeräte natürlich auch ein geringeres Ausfallrisiko und arbeiten zuverlässig.
Hinweis: Zur ausführlichen steuerlichen Beratung sollten Sie einen Steuerberater befragen. Diese Informationen sind ohne Gewähr und dienen lediglich als erster allgemeiner Hinweis zum Thema.
Weitere Tipps zu Airless Farbspritztechnik gibt es hier
Facebook-Gruppe Tipps & Tricks – Airless Farbspritzgeräte – in der Facebook-Gruppe diskutieren inzwischen mehr als 7000 Profis rund um das Thema Spritztechnik. Hier geht es um Fachfragen und den Austausch von Erfahrungen ohne die üblichen Facebook Katzenfotos.
Videoserie Airless Tipps – ihr fragt, wir antworten mit einem Video. In der Videoserie Airless Tipps könnt ihr uns fragen stellen, die wir wenn irgendwie möglich mit einem Video beantworten.
Airless Discounter Akademie – in unserem Schulungszentrum Spritztechnik bieten wir regelmäßig Tageskurse rund das Thema Spritztechnik.
Für alle weiteren Fragen rund um das Thema Spritztechnik stehen wir Euch gern unter Tel. 030/22015436, per Mail über unser Kontaktformular oder direkt in unserem Service-Stützpunkt zur Verfügung.
Hinterlassen Sie einen Kommentar