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Was kostet ein Maler? Oder wie man die Kosten im Stundenverrechnungssatz für Maler kalkuliert?
Betriebswirtschaftlich werden die Lohn und -nebenkosten sowie die betrieblichen Ausgaben (Büro, KFZ, Versicherungen usw.) im Malerhandwerk jährlich im Verrechnungssatz ermittelt und dann auf die einzelne Stunde berechnet. Diese Ergebnis der Formel ist dann der Wert, der dem Kunden pro Stunde in Rechnung gestellt werden muss. Nur so ist es möglich kostendeckend und ohne Verlust zu arbeiten. Da der Malerbetrieb aber auch Gewinn erwirtschaften muss, wird dann zusätzlich ein Aufschlag von meist 8-12% kalkuliert. Wie so eine Rechnung für den Stundenverrechnungssatz für Maler aussehen kann, stellen wir dir hier vor.

Stundenverrechnungssatz Maler – Was kostet ein Maler?
Kalkulation des Stundensatzes am Beispiel des Malerbetriebs Borsch
Der Malerbetrieb Borsch hat in seinem Blog die Berechnung und Kalkulation seines Stundensatzes für das Geschäftsjahr 2013 offengelegt. Damit liefert er ein anschauliches Beispiel mit welcher Formel hier gerechnet wird. Zudem wird deutlich welche Kosten letztendlich den Preis pro Arbeitsstunde für Malerarbeiten anfallen. Hierzu gehören das Tapezieren von Wänden, das Streichen oder Airless-Spritzen einer Fassade oder einer Wohnung.
Welche Kosten sind im Stundenlohn eines Malers enthalten?
Der Malerbetrieb Borsch berechnet in seiner Kalkulation die folgenden Kosten:
- Lohn und -nebenkosten (Arbeitslosenversicherung, Sozialbeiträge, Pflegeversicherung, Berufsgenossenschaft) für den Maler
- Gehälter für technisches und kaufmännisches Personal
- Büro- und Energiekosten
- Steuern, Gebühren, KFZ-Kosten
- Reparaturen
- Versicherungen
- Beiträge Handwerkskammer, Innung etc.
Aber was kostet nun ein Maler pro Stunde?
Die folgenden Kosten sind im Beispiel des Malerbetriebs Borschaufgelistet:
- Gehalt eines Malergesellen pro Stunde – 16,18€
- Lohnnebenkosten (Sozialversicherung, Pflegeversicherung, Berufsgenossenschaft) – 12,62€
- Verwaltungs- und Geschäftskosten (Büro, KFZ, Versicherungen usw.) – 21,00€
- Gewinn zum wirtschaftlichen Betrieb des Malerunternehmens 8% – 3,98€
Daraus ergibt sich ein Stundensatz von 53,78€ pro Arbeitsstunde eines Malergesellen. Zu dieser Summe addiert man noch 19% Mehrwertsteuer sowie die Kosten für das Material, um dem Kunden ein Angebot zu erstellen.
Trotzdem sind einige Kosten und Risiken in dieser Berechnung noch nicht berücksichtigt. Es fehlen Fahrkosten für Mitarbeiter, Urlaub, Feiertage und Ausfälle bei Krankheit. In der Kalkulationen eines Angebotes werden neben den Lohnkosten basierend auf dem Stundensatzes natürlich auch noch Kosten für Material wie Farbe, Abdeckmaterial, Pinsel, Rollen usw. berücksichtigt. Die Kalkulation bezieht sich auf die Kennzahlen des Jahres 2013 des Malerbetriebes Borsch.
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