Neben den normalen Straßenmarkierungen, die den Straßenverkehr leiten, gibt es auch weitere Zeichen. Sie schränken den Straßenverkehr ein bzw. zeigen Verbote auf. So zum Beispiel auch das Zeichen 298. Was dieses Zeichen genau aussagt und welche Strafen es gibt, wenn man es missachtet, wollen wir jetzt genauer erklären.

Zu erste sollte man wissen, dass das Zeichen 298 zu den Sperrflächen gehört. Sperrflächen dürfen in Deutschland nicht befahren sowie auch nicht zum Überholen genutzt werden. Dieses Verbot gilt natürlich für alle Verkehrsteilnehmer. Sollte dieses Verbot missachtet werden, dann wird eine Bußstrafe erhoben.

Wo werden diese Sperrflächen eingesetzt?

Aufgetragen wird das Verkehrszeichen in einem Schräggatter. Solch eine Fahrbahnmarkierung findet man meist an Knotenpunkten des Straßenverkehrs. Es soll den vorherigen Verkehr einengen – meist wird es am Fahrbahnrad eingesetzt. Werden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung vorgenommen, darf von ihnen keine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Eine Lärmbelästigung für die Anwohner sowie eine Erschwerung für den Buslinienverkehr darf dabei nicht passieren.

Welches Bußgeld fällt bei Nicht-Beachtung des Zeichen 298 an?

Sollte es dazu kommen, dass man die Regelung missachtet, kommt es zu einer Bußgeldstrafe. Hierbei gibt es verschiedene Arten, die passieren können und unterschiedliche Bußgelder aufrufen.

  1. Tatbestand: Sie benutzten die Sperrfläche* zum Parken.
    Kosten: 25€
  2. Tatbestand: Sie befuhren verbots­widrig die Sperrfläche*.
    Kosten: 10€
  3. Tatbestand: Sie befuhren verbots­widrig die Sperrfläche*. Es kam zum Unfall.
    Kosten: 35€
  4. Tatbestand: Sie benutzten beim Überholen die Sperrfläche*.
    Kosten: 30€
  5. Tatbestand: Sie benutzten beim Links­abbiegen die Sperrfläche*.
    Kosten: 30€
  6. Tatbestand: Sie benutzten beim Links­abbiegen die Sperrfläche* und gefährdeten dadurch Andere.
    Kosten: 35€
  7. Tatbestand: Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche*.
    Kosten: 30€
  8. Tatbestand: Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche* und gefährdeten dadurch Andere.
    Kosten: 35€
  9. Tatbestand: Sie benutzten beim Links­abbiegen die Sperrfläche*. Es kam zum Unfall.
    Kosten: 40€
  10. Tatbestand: Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche*. Es kam zum Unfall.
    Kosten: 40€

War dein Vergehen nicht dabei? Dann schau doch einmal direkt im Bußgeldkatalog nach.

Solltest du noch mehr zum Thema Straßenmarkierung erfahren wollen, dann schau auf dieser Seite vorbei.

*Zeichen 298